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Corona macht Verschiebung der Öko-Verordnung notwendig

Die neuen Regelungen zur Bio-Landwirtschaft in Europa wurden 2018 nach langwierigen Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat der EU und Europäischem Parlament beschlossenIn einem heute an.

In einem heute an die Europäische Kommission geschickten Brief fordert der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments das Verschieben des Inkrafttretens der Öko-Verordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022, da viele Detailfragen der Regelung noch dem Austausch auf EU-Ebene bedürfen. Die vier deutschen Mitglieder des Agrarausschusses Martin Häusling, Norbert Lins, Marlene Mortler und Ulrike Müller, unterstützen diese Forderung unisono:

„Viele Detailregelungen zur Öko-Verordnung bedürfen noch der Klärung auf europäischer Ebene. Dazu gehören u.a. die Liste der zu genehmigenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Verarbeitung, die ökologische Züchtung sowie der Umgang mit nicht
genehmigten Substanzen."

2020-05-06 Gemeinsame PM - Verschiebung der Öko-Verordnung.pdf (315,4 KB)

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