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Dringlichkeitsverfahren Vermeidung von Strafzahlungen für Autobauer

Bild: Blick in den Plenarsaal des Europäischen Parlaments während einer Abstimmung am
6. Mai 2025. © European Union 2025 - Source: EP / Denis Lomme.
Der europäischen Automobilindustrie geht es nicht gut. Sie steht vor immensen Herausforderungen. Fast wöchentlich hört man von Gewinneinbrüchen oder sogar Werksschließungen. Dazu kommen die ungerechtfertigten und willkürlichen Autozölle von US-Präsident Donald Trump. In dieser schwierigen Lage hätten der europäischen Autoindustrie noch millionenschwere Strafzahlungen der EU gedroht, da viele Hersteller Probleme haben, die strengen EU-Klimaziele zu erreichen. Hintergrund ist, dass die Autoindustrie derzeit nicht genug Elektroautos verkauft.
Durch den Einsatz der EVP-Fraktion konnten die hohen Strafzahlungen nun aktuell vermieden werden. In einem von CDU und CSU maßgeblich angestoßenen Eilverfahren wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Herstellern neue Flexibilität bei der Erreichung der EU-Klimaziele gibt. So können hohe Geldstrafen vermieden werden und die Hersteller bekommen mehr Zeit um die Klimaziele zu erreichen, ohne diese an sich zu ändern. Das Europaparlament und auch die EU-Mitgliedstaaten haben diese Woche mit Abstimmungen am Dienstag und Donnerstag den Weg dafür frei gemacht. So wird die Automobilindustrie nicht zusätzlich geschwächt und kann die großen eigenen Herausforderungen ohne zusätzliche Schwächung aus Brüssel angehen.
In Zeiten, in denen Werke geschlossen werden und tausende um ihre Jobs bangen, hätte niemand verstanden, dass Brüssel Strafzahlungen in Millionenhöhe anordnet. Es kann auch nicht richtig sein, dass Geld von europäischen Herstellern an chinesische Hersteller oder an Elon Musk als Inhaber von Tesla fließt. Wichtig ist, dass die Klimaziele trotzdem bestehen bleiben. Die Firmen können Strafzahlungen nur vermeiden, wenn sie die Ziele, die sie 2025 nicht erreichen, in 2026 und 2027 überkompensieren. Die Summe der eingesparten Tonnen an CO₂ bleibt also gleich.
Am 1. April 2025 hatte die EU-Kommission eine gezielte Änderung der Verordnung über die CO₂-Flottengrenzwerte für PKW vorgeschlagen, womit die Einhaltung der Klimavorgaben für die Automobilhersteller damit zukünftig auf Basis von drei Jahren, statt wie bisher einem Jahr erfolgen wird.
Link zur Pressemitteilung: CO₂-Emissionen – EP verabschiedet Flexibilitätsmaßnahmen für Autohersteller: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250502IPR28225/co2-emissionen-ep-verabschiedet-flexibilitatsmassnahmen-fur-autohersteller
Link zur Pressemitteilung der CDU/CSU Gruppe in der EVP-Fraktion im EP: Gieseke/Liese – Mehr Flexibilität für Autoindustrie bei Klimazielen: https://www.cducsu.eu/artikel/giesekeliese-mehr-flexibilitaet-fuer-autoindustrie-bei-klimazielen
Link zur Pressemitteilung auf Englisch: CO2 emissions – EP fast-tracks vote on flexibility measures for carmakers: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250505IPR28240/co2-emissions-ep-fast-tracks-vote-on-flexibility-measures-for-carmakers
Link zur Pressemitteilung der EU-Kommission vom 1. April 2025: Kommission schlägt Flexibilität vor, um Hersteller bei Einhaltung der CO 2-Emissionsziele für 2025 für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu unterstützen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_854
Link zu weiteren Informationen der EU-Kommission auf Englisch: CO₂ emission performance standards for cars and vans: https://climate.ec.europa.eu/eu-action/transport/road-transport-reducing-co2-emissions-vehicles/co2-emission-performance-standards-cars-and-vans_en