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Einspruch gegen Entwaldungs-Risikoliste

Bild: Baumstämme. © Pixabay / Octavian A Tudose, Public Domain-ähnlich.
Die „Entwaldung“, also die systematische und oft kriminelle Abholzung der Wälder unserer Welt zu verhindern, ist ein wichtiges politisches Ziel. Wälder binden CO₂ und schützen so das Klima. Deshalb gibt es die sogenannte EU-Entwaldungsverordnung, die den Import von solchen Rohstoffen und Produkten in die EU verhindern soll, die durch kriminelle Entwaldung entstanden sind. Leider ist die Verordnung wenig praxistauglich, strotzt vor Bürokratie und schießt so über das eigentlich sinnvolle Ziel hinaus. Die Verordnung sorgt deshalb für viel Unmut und Frust über die EU.
Wer entwaldungsfrei arbeitet, darf nicht unter Generalverdacht geraten, nur weil anderswo Raubbau betrieben wird. Wir brauchen endlich einen praxisnahen, ergebnisorientierten Ansatz, der dort ansetzt, wo das Problem tatsächlich liegt: Bei den Ländern mit realem Entwaldungsrisiko.
CDU und CSU setzen sich bereits lange für Verbesserungen ein. Auf unser Betreiben hin wurde das Inkrafttreten im vergangenen Jahr verschoben, doch dies reicht noch nicht aus.
In dieser Woche hat das Europäische Parlament Einspruch gegen die sogenannte Entwaldungs-Risikoliste der EU-Kommission eingelegt, in der die Länder der Welt in Risikostufen hinsichtlich ihres Entwaldungsrisiko eingestuft werden. Die vorgelegte Liste ist leider zweifelhaft, da beispielsweise ein waldreiches Amazonas-Land wie Brasilien nicht in der höchsten Risikokategorie gelistet wird.
Ich bin erleichtert, dass das Plenum am Mittwoch der von der EU-Kommission vorgelegten Risikoliste zur Entwaldungsverordnung die rote Karte gezeigt hat. Damit wurde erneut ein starkes Zeichen an die EU-Kommission gesendet, dass Nachbesserungen an der Entwaldungsverordnung dringend notwendig sind. CDU und CSU stehen für einen fairen, wissenschaftsbasierten Waldschutz und eine klare Entlastung der Betriebe.
Der Einspruch des Plenums bezieht sich auf die "Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 der Kommission vom 22. Mai 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur EU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) hinsichtlich einer Liste der Länder, die ein geringes oder hohes Risiko aufweisen, relevante Rohstoffe zu erzeugen, bei denen die relevanten Erzeugnisse Artikel 3 Buchstabe a nicht entsprechen".
Da der Einspruch am Mittwoch angenommen wurde, sollte die Kommission den Durchführungsrechtsakt zurückziehen und die im Einspruch enthaltenen Vorschläge in die Entwaldungsverordnung einarbeiten – entscheidend ist dabei insbesondere die Einführung einer „Null-Risiko“-Kategorie.
Link zur Pressemitteilung der CDU/CSU Gruppe in der EVP-Fraktion im EP: Schneider – Umsetzung der Entwaldungsverordnung geht am Ziel vorbei: https://www.cducsu.eu/artikel/schneider-umsetzung-der-entwaldungsverordnung-geht-am-ziel-vorbei