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Fluggastrechte

Bild: Jens Gieseke (CDU) spricht im Plenarsaal zum Thema Fluggastrechte. © European
Union 2025 - Source: EP / Fred Marvaux.

Seit mittlerweile 21 Jahren gilt in der Europäischen Union das Recht, dass Fluggäste nach einer mindestens dreistündigen Verspätung eine Entschädigungszahlung erhalten. Bereits vor 12 Jahren hatte die EU-Kommission eine Aktualisierung dieser EU-Fluggastrechte vorgeschlagen. Jahrelang tat sich nichts, da die EU-Mitgliedstaaten sich nicht einigen konnten. Nun gab es kurzfristig, gegen die Stimme der unionsgeführten Bundesregierung, eine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten, die den Entschädigungsanspruch und damit die Rechte der Passagiere einschränken würde. Zudem möchten die Mitgliedstaaten die Reform in einer Art Eilverfahren beschließen.

CDU und CSU setzen sich gegen eine Abschwächung der bestehen Rechte ein. Dass die Mitgliedstaaten die Reform zudem sehr schnell durchpeitschen wollen, geht klar auf Kosten der Passagiere. In einer Plenardebatte in dieser Woche haben wir diese Position noch einmal deutlich gemacht. Das Europäische Parlament wird sich entschieden für die Rechte der Flugreisenden einsetzen.

Blicken wir kurz zurück: Schon 2013 hatte die EU-Kommission eine Aktualisierung der EU-Fluggastechte vorgeschlagen. Das Europäische Parlament hatte seine Position dazu bereits 2014 festgelegt, die Mitgliedstaaten konnten sich jedoch erst Ende Mai 2025, knapp 12 Jahre nach der Kommissionsvorlage, auf eine Position einigen, die die gültigen Rechte der Passagiere verschlechtern würde.

 

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