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Mobilitätspaket für Lkw-Fahrten
Die neue EU-Gesetzgebung für Lkw-Fahrten in Europa sorgt für faireren Wettbewerb. Trotzdem soll es mehr Flexibilität bei den Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten geben, über die lange und hart gerungen wurden. Der Interessenausgleich zwischen Ost- und Westeuropa beim Kraftverkehr auf Europas Straßen ist nicht einfach, aber wir brauchen ihn. Der EU-Binnenmarkt lebt vom Handel und vom Güteraustausch. Die Straßenverkehrssicherheit darf dabei nicht zu kurz kommen und Sozialdumping muss verhindert werden. Mit den neuen EU-Standards kann das gelingen.
Seit der Vorlage der Kommissionsvorschläge bis zur Verabschiedung der Einigung sind über drei Jahre vergangen. Das Mobilitätspaket ist damit eines der umstrittensten Beispiele der EU-Gesetzgebung. Künftig sollen auch leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen in die Regelungen einbezogen sein. Digitale Tachographen erleichtern und verkürzen die Kontrollen. Bei Heimfahrten kann die Lenkzeit um eine Stunde verlängert werden. Neue Bestimmungen zur so genannten Kabotage (das ist der Binnenverkehr in einem anderen Mitgliedstaat) sollen verhindern, dass zum Beispiel rumänische Lkw dauerhaft Fahrten in Deutschland oder Spanien durchführen. Diesem Ziel dient unter anderem die Bestimmung, dass ein Lkw spätestens alle acht Wochen am heimischen Betriebszentrum sein muss. Regionale Fahrten bis 100 Kilometer pro Tag (dies trifft zum Beispiel oft auf Handwerker zu) sind von den Regeln und der Tachographenpflicht ausgenommen.
Link zu weiteren Informationen: Bessere Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer in der EU: https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20200630STO82385/bessere-arbeitsbedingungen-fur-lkw-fahrer-in-der-eu