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Rechtsstaatlichkeit in Polen

Bild: Der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki bei der Plenardebatte im
Europäischen Parlament. © European Union 2021 - Source: EP / Alexis Haulot.

Am Dienstag haben die Europaabgeordneten in einer lebhaften Plenardebatte mit dem polnischen Premierminister Mateusz Morawiecki die polnische Regierung dazu aufgefordert, den Vorrang des EU-Rechts aufrechtzuerhalten. Hintergrund ist ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts von Anfang Oktober, das den Streit um die Rechtsstaatlichkeit in Polen neu angeheizt hat. Morawiecki warf der EU-Kommission „Erpressung“ vor und kündigte an, dass er dies als Mittel der Politik nicht zulassen werde. Damit standen die Zeichen auf Sturm - von Deeskalation keine Spur.

CDU/CSU und EVP machten in der Debatte deutlich, dass Morawieckis Beteuerungen, Polens Platz sei in der EU, nicht ausreichten. Schließlich spreche die von der PiS-Regierung angestoßene Justiz-Reform eine andere Sprache. Dazu gehört die Senkung des Pensionsalters im polnischen Justizwesen, um missliebige Richter loszuwerden, während regierungskonforme Richter zweimal um drei Jahre verlängert werden können. Gleichzeitig müssen Richter, die diese Praxis kritisieren, mit Pensionskürzungen rechnen. Schon für sich allein genommen sind diese Vorgänge besorgniserregend, aber in der Summe ein klares Indiz dafür, dass die PiS-Regierung die Gewaltenteilung in Polen systematisch aushöhlt.

In der Debatte haben die CDU/CSU die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission aufgefordert, nicht länger tatenlos zuzusehen, wie die polnische Regierung die Rechtsstaatlichkeit weiter abbaut. Wer wie die PiS-Regierung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anruft, um den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zu Fall zu bringen und sich gleichzeitig weigert, Urteile des Gerichtshofs anzuerkennen, hat seine Glaubwürdigkeit verspielt. Die europäische Rechtsordnung hat eine allumfängliche Gültigkeit. Sie darf nicht nur dann gelten, wenn es in die eigene politische Agenda passt. Und wer von europäischen Steuergeldern profitiert, muss sich an die gemeinsam vereinbarten Regeln halten. Auf die polnischen Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit müssen Konsequenzen folgen, bei denen es am Ende auch um die Streichung finanzieller Zuwendungen gehen muss. Deshalb ist es gut, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt hat zu handeln - wenn nötig auch mit Sanktionen.


Link zur Pressemitteilung: Polen – Vorrang des EU-Rechts aufrechterhalten: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20211014IPR14911/polen-vorrang-des-eu-rechts-aufrechterhalten

Link zur Pressemitteilung: Europäisches Parlament – Polnischer Verfassungsgerichtshof ist illegitim: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20211015IPR15016/europaisches-parlament-polnischer-verfassungsgerichtshof-ist-illegitim

Link zu umfassenden Informationen zur Rechtsstaatlichkeit in Polen (auf Englisch): https://multimedia.europarl.europa.eu/de/rule-of-law-in-poland_17704_pk

 

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