Aktuell
Rechtstaatlichkeit und der EU-Haushalt
Das Europäische Parlament fordert seit langem mehr Tempo bei der Anwendung des Haushaltskonditionalitätsmechanismus. Eine Entschließung fordert die EU-Kommission erneut zum Handeln auf.
Die Einführung einer Konditionalität im EU-Haushalt war ein historischer Erfolg. Damit wurde die Auszahlung von EU-Geldern endlich an rechtsstaatliche Grundprinzipien geknüpft. Dies war dringend erforderlich und wurde maßgeblich von CDU und CSU vorangetrieben. Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit, die die Solidität der Haushaltsführung und europäische Finanzinteressen unterminieren, können damit wirksam sanktioniert werden.
Am 16. Februar hat der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit des Mechanismus bestätigt. Daraufhin konnte die Kommission ihre internen Leitlinien zur Anwendung des Mechanismus fertigstellen, welche am 2. März veröffentlicht wurden. Damit steht der Anwendung des Mechanismus nichts mehr im Wege. CDU und CSU fordern, dass die von der Kommission in Aussicht gestellte Anwendung der Haushaltskonditionalität konsequent und rasch erfolgt. Die Kommission sollte das Parlament zudem über die wesentlichen Schritte inhaltlich wie verfahrenstechnisch informieren.
Link zur Pressemitteilung: Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität: Kommission muss sofort Verfahren einleiten: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220304IPR24802/rechtsstaatlichkeits-konditionalitat-kommission-muss-sofort-verfahren-einleiten
Link zu weiteren Informationen der Europäischen Kommission: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021: https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/rule-law-mechanism/2021-rule-law-report_de
Link zu weiteren Informationen der Europäischen Kommission: Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit: https://ec.europa.eu/info/strategy/eu-budget/protection-eu-budget/rule-law-conditionality-regulation_de