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Sofortüberweisungen

Bild: Markus Ferber (CSU) befürwortet die Sofortüberweisungen in Europa. © European
Union 2024 - Source: EP / Alexis Haulot.

Überweisungen in Sekundenschnelle in ganz Europa verfügbar und bezahlbar machen – das sind die Ziele des neuen EU-Gesetzes für Sofortüberweisungen. Dieses hat das Europäische Parlament am Dienstag in Straßburg beschlossen. Was bedeutet das konkret? Alle Banken, die Geldtransfers innerhalb der Eurozone anbieten, müssen künftig auch Sofortüberweisungen ohne Aufpreis anbieten, egal ob es sich um Inlands- oder Auslandsüberweisungen handelt.

Bei Sofortüberweisungen wird das Geld in Sekundenschnelle auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schafft dies einen echten Mehrwert. CDU und CSU haben die neue Gesetzgebung von Anfang an unterstützt. Die Sofortüberweisungen sind ein gelungenes Beispiel dafür, wie die EU das Leben im Alltag erleichtern und verbessern kann.

Im Oktober 2022 hatte die Europäische Kommission ihren Gesetzgebungsvorschlag zu Sofortüberweisungen vorgelegt. Das Ziel: Eine echte Kapitalmarktunion zu schaffen. Nach der Einigung zwischen Mitgliedstaaten und Europaparlament im November 2023 stimmte das Parlament nun dem finalen Gesetzestext zu.


Link zur Pressemitteilung: Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240202IPR17318/euro-uberweisungen-innerhalb-von-zehn-sekunden

Link zur Pressemitteilung der CDU/CSU Gruppe in der EVP-Fraktion im EP: Ferber – Sofortüberweisungen zum Standardfall in der EU machen: https://www.cducsu.eu/artikel/ferber-sofortueberweisungen-zum-standardfall-der-eu-machen

Link zu weiteren Informationen – Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (PDF zum Download): Sofortzahlungen in Euro: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2024/757630/EPRS_ATA(2024)757630_DE.pdf

 

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