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Statement Liese/Lins (CDU) zu Annahme Dringlichkeitsverfahren Schutzstatus des Wolfs
Heute hat sich das Europäische Parlament in einem Dringlichkeitsverfahren für die Änderung des Schutzstatus des Wolfs ausgesprochen. Am Donnerstag wird das Plenum dann über die konkrete Absenkung des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie abstimmen. Hierzu erklären:
Peter Liese (CDU), umweltpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament:
„Es ist extrem wichtig, dass das Europäische Parlament das Verfahren so schnell wie möglich abschließt. Die Menschen haben Angst vor dem Wolf und auch wenn es bisher glücklicherweise keine tödlichen Angriffe auf Menschen gab, so sieht das bei Haustieren schon ganz anders aus. Besonders betroffen sind die Weidetierhalter und es kann auch nicht unser Ziel sein, diese naturnahe Form der Landwirtschaft zu beenden, indem die Tiere nur noch im Stall gehalten werden.“
Norbert Lins (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses:
„Die Angst vor Wolfsangriffen auf Weidetiere ist für unsere Landwirte allzeit präsent. Herdenschutzzäune und Entschädigungszahlungen haben ihre Grenzen. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfs ist in vielen Regionen Europas längst erreicht. Mit der Herabstufung des Schutzstatus schaffen wir endlich realistische und praxisnahe Lösungen für unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, die einen unverzichtbaren Beitrag zur Landschaftspflege und zum Naturschutz leisten. Es geht nicht darum, den Wolf auszurotten, sondern um eine vernünftige und sichere Koexistenz von Mensch, Weidetier und Wolf.“
Hintergrund:
Ende 2024 beschlossen die Vertragsstaaten der Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen. Grundlage der Entscheidung ist die deutliche Zunahme der Wolfspopulation um 81 % in den letzten zehn Jahren, die zu wachsenden Konflikten mit der Landwirtschaft und Bewohnern im ländlichen Raum geführt hat.
Die Änderung der Berner Konvention war nicht unmittelbar in der EU gültig. Hierfür muss der Wolf – erst durch Initiative der EU Kommission, dann final durch das EU Parlament - in der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt) herabgestuft werden.
Dies ermöglicht eine flexiblere Regulierung, während der Erhaltungszustand der Art weiterhin gewährleistet bleibt. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, die Anpassung gemeinsam mit den Bundesländern schnellstmöglich umzusetzen.
Für weitere Informationen:
Peter Liese MdEP, Tel. +32 228 45981
Norbert Lins MdEP, Tel. +32 228 45819