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Statement Schneider/Lins (beide CDU) zum Schutzstatus des Wolfs

Heute tritt der Beschluss der EU-Kommission in Kraft, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. Ab jetzt hat die EU die Möglichkeit, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie entsprechend anzupassen. Hierzu erklären Christine Schneider (CDU), parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, und Norbert Lins (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses:

"Nach jahrelangem Einsatz ist ein entscheidender Durchbruch gelungen. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Umsetzung der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs vorgelegt. Damit wurde ein Weg geschaffen, schnell zu liefern und gezielte Maßnahmen zur Regulierung zu ermöglichen.

Wir sind unseren Weidetierhaltern verpflichtet, rasch zu handeln und die Herabstufung in einem schnellen Verfahren zu beschließen. Die Bundesregierung muss danach gemeinsam mit den Bundesländern die nationale Umsetzung vorantreiben, damit Weidetierhaltung gestärkt, der Artenschutz praktikabel gestaltet und die neuen Regelungen schnell in die Praxis überführt werden.“

 

Hintergrund:

Am 3. Dezember 2024 beschlossen die Vertragsstaaten der Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen. Grundlage der Entscheidung ist die deutliche Zunahme der Wolfspopulation um 81 % in den letzten zehn Jahren, die zu wachsenden Konflikten mit der Landwirtschaft geführt hat.

Die Änderung der Berner Konvention ist nicht unmittelbar in der EU gültig. Hierfür muss der Wolf in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt) herabgestuft werden. Dies würde eine flexiblere Regulierung ermöglichen, während der Erhaltungszustand der Art weiterhin gewährleistet bleibt. Die Bundesregierung ist danach gefordert, die Anpassung gemeinsam mit den Bundesländern schnellstmöglich umzusetzen.

 

Für weitere Informationen:

Christine Schneider MdEP, Tel. +32 228 45791

Norbert Lins MdEP, Tel. +32 228 45819

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