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Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien

Bild: © Europäisches Parlament

Großbritannien hat den Brexit vollzogen. Nun gilt vom 1. Februar bis 31. Dezember 2020 eine Übergangsfrist und auf britischem Territorium wird in dieser Zeit weiterhin EU-Recht angewendet. Für die Zeit ab 2021 müssen neue Regeln ausgehandelt werden. Unsere wichtigsten Forderungen sind, dass die Integrität des EU-Binnenmarktes und der Zollunion gewahrt werden, bestehende Vorschriften dynamisch angeglichen werden, und die EU die sensibelsten Sektoren ihrer Wirtschaft schützt.

Wir sollten sowohl wirtschaftlich als auch sicherheitspolitisch eine umfassende Partnerschaft mit Großbritannien anstreben, denn wir haben viele gemeinsame Interessen. Einen vollen Marktzugang für britische Waren und Dienstleistungen kann es aber nur geben, wenn die Personenfreizügigkeit garantiert ist.

EU-Chefunterhändler Michel Barnier will ein umfassendes Freihandelsabkommen ohne Zölle oder Quoten erreichen. Auch Dienstleistungen sollen so barrierefrei wie möglich angeboten werden können. Dazu hat Barnier am 3. Februar einen Vorschlag vorgelegt. Die Bedingungen für das Abkommen sollen faire und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sein sowie der gegenseitige Fischerei-Zugang in den Hoheitsgewässern. Es soll einen gemischten Ausschuss zur Konfliktbeilegung sowie ein neutrales Schiedsgericht geben. Premierminister Boris Johnson sagte in einer ersten Reaktion, dass auch er für ein Freihandelsabkommen eintrete, aber keine Übernahme von EU-Standards in den Bereichen Wettbewerb, Soziales oder Umwelt möchte. Ob eine Einigung bis zum Jahresende gelingen wird, ist derzeit fraglich.

Link zur Pressemitteilung: EU-Vereinigtes Königreich: Gleiche Bedingungen notwendig für fairen Wettbewerb

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